Jedes Vereinsmitglied darf und soll zum Wohlergehen und Fortbestehen des Vereins ein
wenig an der Arbeit teilnehmen, die im Folgenden näher beschrieben wird
- Förderung der Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
- Kontakte herstellen
- Teilnahme an trägereigenen Veranstaltungen
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit
- Vermittlerfunktion
- Mitbestimmung
- Finanzbelange der Elterninitiative
- Gesundheitserziehung der Kinder
- Mitverantwortung und Beteiligung
- Informations- und Bildungsveranstaltung für die Eltern
- Mitwirkung und -gestaltung bei Projekten und Festen
- Mitwirkung im Krippenalltag
- Verwaltungsarbeiten
- Repräsentant der Elternschaft
- Beratung
- Öffnungszeiten/Schließzeiten der Kita
- Feste und Feiern
- räumliche und sachliche Ausstattung
- Konzeptionsfestschreibung und -fortschreibung
- Information und Kommunikation
- Geschäfts- und Finanzführung
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins
- Ausführung von Beschlüssen
- Rechenschaftsbericht über Aktivitäten und Finanzbelangen